Die politischen Parteien im Stadtteil zu der Frage, wie zeitgemäß unser Stadtrecht noch ist und wie die BürgerInnen aus unserem Stadtteil durch das Stadtrecht vertreten sind.
SPÖ INNSBRUCK
Peter Pipal, Stadtteilvorsitzender
Das geltende Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Stadtverfassung, die den heutigen Bedürfnissen selbstbewusster und gebildeter BürgerInnen gerecht wird. Die Teilnahme der Innsbrucker Bevölkerung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen als sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie ist kaum möglich.
Die Diskussionen und der Widerstand rund um die Errichtung der Hungerburgbahn Neu haben klar aufgezeigt, dass die Einleitung einer Volksbefragung in Innsbruck erleichtert werden muss. Es darf nicht sein, dass 20.000 UnterzeichnerInnen gegen die Hungerburgbahn vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden. Mehr Bürgerbeteiligung soll auch durch eine Verbesserung des Petitionsrechtes, ein besseres Informationsrecht sowie durch eine generelle Regelung für Stadtteilausschüsse erreicht werden.
Die Hauptziele der von der SPÖ angeregten Reform des Innsbrucker Stadtrechts sind die Stärkung der BürgerInnenrechte, eine effizientere Regierungsarbeit und eine Verbesserung der Kontrollrechte des Gemeinderats und der städtischen Kontrolleinrichtungen.
Die Regierungsarbeit kann in Innsbruck wesentlich effizienter gestaltet werden. Es braucht eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bürgermeisteramt, Stadtsenat und Gemeinderat. Die Einführung eines modernen Ressortsystems, die Wahl eines Gemeinderats-Präsidenten, der bei den Gemeinderatssitzungen den Vorsitz führt und eine rechtliche Verankerung der Gemeinderatsklubs helfen dabei. Mit diesen Maßnahmen spricht sich die SPÖ Innsbruck auch für die Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin aus“.
Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Kontrollrechte des Innsbrucker Gemeinderats aus. Mit einer aktuellen Stunde und einer Fragestunde bei den Gemeinderatssitzungen sollen die dringenden Probleme der Stadtpolitik rascher und punktgenauer diskutiert werden können. GemeinderätInnen soll zur Vorbereitung der Ausschüsse eine umfassende Akteneinsicht gewährt werden.
Die SPÖ Innsbruck spricht sich daher für ein neues Innsbrucker Stadtrecht aus.
DIE INNSBRUCKER GRÜNEN
StRin Mag. Uschi Schwarzl
Die Frage nach dem BürgerInnenpart im Innsbrucker Stadtrecht ist schnell beantwortet. Es gibt ihn schlichtweg nicht. Denn der einzige Punkt, der mit direkter Demokratie zu tun hat, ist mehr dazu angetan, diese zu verhindern anstatt sie zu ermöglichen. Zur Einleitung einer Volksbefragung durch BürgerInnen selbst müssen innerhalb von 4 Wochen 5.000 Unterschriften in einem Eintragungslokal geleistet werden. Um erfolgreich zu sein, müsste bei nur einem Eintragungslokal und normalen Magistratsdienstzeiten alle 2 Minuten ein/e BürgerIn eine Unterschrift leisten. Erfolgsaussicht also gleich Null. Dies, so wie derzeit im Stadtrecht formuliert, als Bürgerinitiative zu bezeichnen, gleicht fast einer Verhöhnung.
Wir Grüne kämpfen daher seit Jahren für eine Demokratisierung des Stadtrechtes und für darüber hinausgehende stadtteilbezogene Beteiligungsprozesse. So schlagen wir u.a. vor, dass eine bestimmte Zahl von BürgerInnen eines Stadtteiles BürgerInnenversammlungen erzwingen und auch Gemeinderatsanträge formulieren und einbringen kann, und ein/e BürgerIn dann stellvertretend mit Rederecht diesen in Gemeinderat, Stadtsenat und Ausschüssen begründen und mit den MandatarInnen diskutieren kann. Zudem müssen die Hürden für Volksbefragungen massiv reduziert werden. Die Koalition aus FI/SPÖ/ÖVP hat eine Stadtrechtsreform angekündigt, noch ist davon nichts zu bemerken und droht der Schwerpunkt auf der Bürgermeisterdirektwahl zu liegen, die dem/der BürgermeisterIn zwar mehr Macht, den BürgerInnen
aber nicht mehr Demokratie bringen wird.
Neben der Notwendigkeit, das Stadtrecht auch zu einem demokratischen Instrument für die BürgerInnen zu machen, braucht es aber auch die laufende Information, Kommunikation und Einbindung der Menschen in den Stadtteilen. Die Bandbreite dafür ist groß – von Stadtteilausschüssen wie in Igls bis hin zu professionell geleiteter Gemeinwesenarbeit oder nachhaltiger Stadtteilentwicklung im Rahmen der Lokalen Agenda 21. Wichtig dabei ist nicht die Institution, sondern der Prozess, der möglichst viele BürgerInnen mit unterschiedlichsten Interessen einbindet. In vielen europäischen Städten ist das schon Standard, in Innsbruck noch Zukunftsmusik, die wir Grüne aber gerne spielen würden.
FÜR INNSBRUCK
Bürgermeisterin Hilde Zach
Partizipation gewinnt in unserer modernen Zivilgesellschaft mit all ihren Dynamiken zunehmend an Bedeutung: Die Bevölkerung will nicht nur an den Wahlurnen mitreden, sondern auch im Einzelfall. Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an den in einer Stadt wie Innsbruck anstehenden Entscheidungen ist der Kern einer direkten Demokratie.
Sie hat auch im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck ihren Niederschlag gefunden, wo die Instrumente der Volksbefragung, der Bürgerinitiative und der Petition zur Verfügung stehen. Eine Volksbefragung ist durchzuführen, wenn es zwei Drittel der Mitglieder des Gemeinderates verlangen.
Als einzige der Tiroler Gemeinden ist in Innsbruck das Instrument der Bürgerinitiative vorgesehen: Jedem Innsbrucker steht es frei, im eigenen Wirkungsbereich der Stadt die Vornahme einer bestimmten Maßnahme zu beantragen. Erreicht eine Bürgerinitiative 5000 Unterschriften, so ist vom Gemeinderat eine Abstimmung der Gemeindebürger über die Bürgerinitiative vornehmen zu lassen.
So wird bei komplexen Entscheidungen auch der "Stimme des Volkes" Gehör verschafft: Der Gemeinderat ist verpflichtet, das Ergebnis einer Volksbefragung und einer Abstimmung über eine Bürgerinitiative in die Tat umzusetzen.
Das dritte im Innsbrucker Stadtrecht vorgesehene Instrument ist die Petition: Mit ihr kann jeder Gemeindebürger Anliegen oder Beschwerden in schriftlicher Form an den Gemeinderat herantragen.
Wie die Einrichtung einer "Wunschbox" im Zuge der Neuge-staltung der Maria-Theresien-Straße, und regelmäßig stattfindende Bür-gerversammlungen zeigen, wird in Innsbruck das Ziel einer Beteiligung der Bevölkerung an anstehenden Entscheidungen konsequent verfolgt. Die Aktivitäten des Sozial-arbeitskreises Hötting-West und zahlreicher anderer stadtteil-spezifischer Initiativen sind ein Ausdruck der aktiven Teilnahme der Bürgerschaft am Innsbrucker Stadtgeschehen, so dass "Partizi-pation" in Innsbruck nicht nur ein Wort ist, sondern ein Teil des städtischen Lebens.